Fernwartung - Hilfe online!

Mit der Anwendung "TeamViewer" können unsere Mitarbeiter, mit Hilfe einer bestehenden Internetverbindung, auf Ihr System zugreifen und mit Ihnen gemeinsam ein Problem beheben.

Tele-Trac Online-Hilfe - so geht's:

Hilfe für die Online-Hilfe

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Nach dem Start baut der Rechner eine Internetverbindung zu uns auf.

Nach erfolgreichem Aufbau erscheint das Fenster "Fernsteuerung zulassen". Dort wird Ihnen eine ID und ein automatisch generiertes Passwort angezeigt. Diese Beiden Informationen benötigt unser Mitarbeiter um die Verbindung zu Ihrem Rechner zu erhalten. Vorher kann er nicht Ihre Bildschirmanzeige sehen.

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Nutzungsbedingungen für die Fernwartung

Mit der Verwendung der Online-Hilfe der Tele-Trac Kommunikations GmbH (TeamViewer) willigen Sie in diese Nutzungsbedingungen ein.

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Nutzungsbedingungen:

  1. Zugriffsberechtigung: Zum Zwecke des Supports gewährt der Kunde der Tele-Trac Kommunikations GmbH Zugriff auf sein Rechnersystem mit Hilfe der Software TeamViewer.
  2. Datenschutz/Sicherheit: Die Tele-Trac Kommunikations GmbH hat die Verbindungsoftware TeamViewer mit größter Sorgfalt ausgewählt. Für Fehlfunktionen des Programms oder anderweitige Sicherheitslücken im Programm TeamViewer übernimmt die Tele-Trac Kommunikations GmbH keine Haftung. Der Kunde kann am Bildschirm sämtliche Aktionen des Support-Mitarbeiters verfolgen. Unterlässt er dies und kann aus diesem Grunde eine von ihm nicht gewünschte Handlung des Support-Mitarbeiters (z.B. durch Beendigung der Verbindung) nicht unterbinden, hat er keinerlei Anspruch gegen die Tele-Trac Kommunikations GmbH. Die Tele-Trac Kommunikations GmbH verpflichtet sich, alle im Rahmen der Fernwartung erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen, Datensicherheitsmaßnahmen geheim zu halten und in keinem Fall Dritten zur Kenntnis zu bringen.
  3. Verwendung auf Kundenwunsch: Die Verwendung der Online-Hilfe erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und wird nur mit einer entsprechenden Zustimmung gestartet.
  4. Sichtbarkeit/Kontrolle: Der Kunde kann den Umfang des Zugriffs, die sichtbaren Anwendungen sowie die Dauer der Sitzung selber bestimmen. Die Verbindung kann jederzeit von seiner Seite aus beendet werden. Der Kunde hat die Pflicht (siehe Punkt 2) die Arbeiten zu überwachen.
  5. Fremdsoftware: Es werden ohne Zustimmung des Kunden keinerlei Fremdprogramme auf Ihrem PC bzw. System installiert. Über gegebenenfalls erforderliche Fremdsoftware wird der Kunde aufgeklärt. Der Kunde wird, nach Freigabe der Installation, mit ggf. anfallenden Lizenzgebühren belastet.
  6. Haftung: Zusätzlich zu den unter Punkt 2 genannten Punkten übernimmt die Tele-Trac Kommunikations GmbH keine, wie auch immer geartete, Haftung für Störungen durch die Benutzung der Fernwartung und solchen Störungen die nicht von ihr verursacht wurde, auch wenn Sie in zeitlicher Nähe zu der Verwendung der Fernwartung stehen.
  7. Datensicherung: Der Kunde trägt selbst die Verantwortung für das Vorliegen einer aktuellen Datensicherung. Die Datensicherung liegt in geeigneter Form vor um eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verloren gegangenen zu gewährleisten. Mit Zustimmung zur Fernwartung oder deren Nutzung bestätigt der Kunde entweder mindestens eine tagesaktuelle Datensicherung auf einem externen Speichermedium vorliegen zu haben oder auf sämtliche Ansprüche gegen die Tele-Trac Kommunikations GmbH zu verzichten, die wegen eines Datenverlustes, der durch eine externe Datensicherung hätte verhindert werden können, geltend gemacht werden könnten.
  8. Aufzeichnung: Der Kunde willigt ein, dass ggf. die Fernwartungssitzung zu Kontroll- und/oder Revisionszwecken aufgezeichnet wird.
  9. Einwilligung: Mit Herstellung der Verbindung willigt der Kunde in die vorgenannten Bedingungen ein.
  10. Allgemeine Geschäftsbedingungen: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tele-Trac Kommunikations GmbH Bestandteil der Bedingungen bzw. Vertragsbestandteil sind.
  11. Leistung & Vergütung: Die Fernwartung selbst ist kostenloser Bestandteil des Supports der Tele-Trac Kommunikations GmbH. Sollte bei einer Fernwartung auffallen, das kostenpflichtige Dienstleistungen oder kostenpflichtige Fremdsoftware erforderlich werden oder erbracht werden müssen, wird dies dem Kunden vor Erbringung der Leistung bzw. Installation von Fremdsoftware mitgeteilt. Die Dienstleistung Fernwartung wird grundsätzlich nur während der normalen Geschäftszeiten der Tele-Trac Kommunikations GmbH erbracht. Ob der Kunden berechtigt ist die Fernwartung kostenlos in Anspruch zu nehmen wird den entsprechenden Verträgen geregelt. Im Falle eines Fehlens einer solchen Vereinbarung wird der Kunde mit den derzeit gültigen Sätzen der Tele-Trac Kommunikations GmbH  belastet.

Die Unwirksamkeit einer der Klauseln dieser Bedingungen berührt die übrigen Regelungen nicht. Es gilt in diesen Fällen eine der genannten wirtschaftlich am nähesten kommende wirksame Regelung; hilfsweise sind die Vorschriften des BGB anwendbar.

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